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24-Stunden-Pflege

Betreuung in Häuslicher Gemeinschaft: Die sog. 24-Stunden-Pflege oder auch Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG) besteht aus einem Leistungspaket aus Grundpflege, hauswirtschaftlicher Versorgung und aktivierende Betreuung.

Grundpflege
– Unterstützung im Alltag

Die Grundpflege umfasst alle täglichen Maßnahmen, die notwendig sind, um die körperliche Hygiene und das Wohlbefinden der pflegebedürftigen Person sicherzustellen. Sie ist ein zentraler Bestandteil der häuslichen Pflege und fördert die Selbstständigkeit, solange es möglich ist.

Unsere Leistungen in der Betreuung:

  • Körperpflege:
    • Hilfe beim Duschen, Baden und Waschen
    • Haut- und Gesichtspflege
    • Haarwäsche, Trocknen und Kämmen
    • Rasieren
    • Zahnpflege und Reinigung von Zahnersatz
  • Intimhygiene:
    • Unterstützung bei der Blasen- und Darmentleerung
    • Hygienische Versorgung nach Wasserlassen und Stuhlgang
  • An- und Auskleiden:
    • Unterstützung beim An- und Ausziehen der Kleidung
  • Ernährung:
    • Mundgerechtes Zerkleinern der Mahlzeiten
    • Eingießen von Getränken
    • Hilfe beim Essen und Trinken

Betreuung – Aktivierung und Mobilisierung im Alltag

Abhängig von den körperlichen, geistigen und gesundheitlichen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person wird die Betreuung individuell angepasst. Ziel ist es, den Betroffenen durch gezielte Mobilisierungs- und Aktivierungsmaßnahmen zu unterstützen, ihre Selbstständigkeit zu fördern und das Wohlbefinden zu steigern.

Unsere Leistungen in der Betreuung:

  • Hilfestellungen und Mobilität:
    • Unterstützung beim Aufstehen und Umsetzen vom Rollstuhl
    • Hilfe beim Zu-Bett-Gehen und Umlagern
    • Unterstützung beim An- und Auskleiden
    • Förderung der freien Bewegung im Haushalt (z.B. Treppensteigen)
    • Begleitung zu Arztbesuchen und anderen notwendigen Terminen
  • Körperliche Aktivierung:
    • Gymnastikübungen zur Förderung der Muskulatur
    • Alltagsbewegungen zur Vermeidung von Muskelabbau und Erschlaffung
  • Motorische Aktivierung:
    • Greifübungen mit unterschiedlichen Materialien zur Stärkung der Hände
    • Unterstützung bei selbstständigen Haushaltstätigkeiten, um das Gefühl der Selbstständigkeit zu bewahren
  • Kognitive Aktivierung:
    • Alltagskommunikation zur Förderung der geistigen Fitness
    • Anregungen für Gespräche und Entscheidungsfindung (z.B. Planung des Speiseplans oder von Aktivitäten)
    • Gemeinsames Lesen und Rätseln zur geistigen Anregung
    • Das Führen eines Kalenders zur zeitlichen Orientierung

Diese Maßnahmen der Betreuung sorgen dafür, dass Ihre Angehörigen aktiv und selbstbestimmt bleiben und ihre geistigen sowie körperlichen Fähigkeiten so lange wie möglich erhalten.

Behandlungspflege – Medizinische Unterstützung zu Hause

Die Behandlungspflege ist ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 SGB V. Sie wird von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt und umfasst medizinische Aufgaben, die nicht direkt vom Arzt erbracht werden müssen, jedoch erforderlich sind.

Leistungen der Behandlungspflege:

  • Verbandwechsel und Dekubitusversorgung (Wundversorgung)
  • Blutdruckmessung und Blutzuckermessung
  • Überwachung und Bedienung von medizinischen Geräten, z.B. Beatmungsgeräte
  • Weitere medizinische Maßnahmen, die zu Hause notwendig sind

Wichtig: 
Behandlungspflege darf nur von examinierte Pflegefachkräften erbracht werden. Sie ist kein Bestandteil der „24-Stunden-Pflege“, die durch Betreuungskräfte erfolgt, sondern wird von einem Pflegedienst übernommen.

Die Behandlungspflege wird auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt und muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Sie erfolgt also nur bei medizinischer Notwendigkeit und ohne zusätzliche Kosten für
Sie, da die Krankenkassen diese Leistungen übernehmen.

Bereit für die nächste Entscheidung
– mit Herz und Verstand